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Jokertage Bezugsformular

Jokertage

Gemäss der Volksschulverordnung können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr fernbleiben – ohne Gründe angeben zu müssen. Für eine solche Absenz müssen die Eltern kein Gesuch stellen. Es genügt eine schriftliche Information mittels Formular 'Bezug Jokertage' der Lehrperson.

Bei Bezug eines halben Jokertages wird trotzdem ein ganzer Tag angerechnet. Ungenutzte Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.

Die Schulgemeinden haben das Recht, an bestimmten Schulanlässen den Bezug von Jokertagen zu verweigern – dazu zählen etwa Besuchs- oder Sporttage.

Neuerung per Schuljahr 2024/2025
Jeder Schülerin / jedem Schüler stehen pro Stufe (Unterstufe/Mittelstufe) rückwirkend insgesamt 6 Jokertage zur Verfügung. Im Kindergarten stehen (während den 2 Kindergarten-Jahren) jeder Kindergärtnerin / jedem Kindergärtner rückwirkend insgesamt 4 Jokertage zu. Dabei gelten folgende Grunds-ätze: Die Eltern informieren die Klassenlehrperson nach Möglichkeit frühzeitig mit dem beiliegenden Talon über den Bezug von Jokertagen.

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