Reglement Gutscheinsystem Schulzahnpflege der Primarschule Unterengstringen ab 01.03.2025
Reglement Gutscheinsystem Schulzahnpflege der Primarschule Unterengstringen
Gemäss §51 Abs. 1 und 2 des Gesundheitsgesetzes (GesG) vom 2. April 2007 und §7 Abs. 1 und 2 sowie §8 Abs. 1 der Verordnung über die Schul- und Volksschulzahnpflege (VSVZ) vom 15. November 1965 haben alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule ein Anrecht auf eine jährliche Zahnuntersuchung.
Die Schulgemeinde ist verpflichtet die Kosten zu tragen.
Berechtigt sind die in der Schulgemeinde Unterengstringen wohnhaften Kinder, welche den Kindergarten, die Primarschule, eine Tagessonderschule- oder Privatschule besuchen.
Dies gilt bis Abschluss der 6. Klasse.
Zugehörige Objekte
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