Gebührentarif Gemeinde Unterengstringen ab 01.01.2025
Die Gemeinde Unterengstringen erhebt Gebühren für Dienstleistungen und ist die Inanspruchnahme öffentlicher Anstalten und Einrichtungen der Gemeinde, gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen von Bund und Kanton.
Der neue Gebührentarif der Gemeinde Unterengstringen tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.
Zugehörige Objekte
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Gebührentarif Gemeinde Unterengstringen per 1. Januar 2025 (PDF, 769.16 kB) | Download | 0 | Gebührentarif Gemeinde Unterengstringen per 1. Januar 2025 |